Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB

1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Teilnehmenden an Kursen, Fortbildungsseminaren sowie Studienreisen und Exkursionen und IndiTO. Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein, die in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung auf der Webseite und/oder im Flyer ausgewiesen sind. Abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Teilnahmebedingungen haben keine Gültigkeit.

2. Anmeldungen
Eine Anmeldung zu den einzelnen Veranstaltungen ist erforderlich. Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen anerkannt. Die Teilnehmenden können sich über unsere Homepage online unter www.indito.de anmelden. Die Anmeldung ist verbindlich. Den Teilnehmenden wird eine automatische Anmeldebestätigung zugesandt.
IndiTO benachrichtigt die Teilnehmenden, wenn die Veranstaltung belegt ist oder ausfällt.
Im Falle einer Überschreitung der maximalen Teilnehmendenzahl werden die Anmeldungen von der Warteliste nach der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.

3. Teilnahmekosten
Für die Teilnahme an Veranstaltungen werden Kosten erhoben (siehe Veranstaltungsausschreibung). Die Kosten müssen spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung auf dem Konto des Bildungswerkes IndiTO eingegangen sein. Bei einer Anmeldung, die weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung erfolgt, sind die Kosten sofort fällig und zahlbar.
Die Zahlung der Teilnahmegebühren erfolgt per Überweisung oder SEPA-Lastschrift. Für Bankeinzüge, die wegen falscher oder fehlerhafter Angaben zur Bankverbindung, mangelnder Deckung des Kontos oder unrechtmäßigen Widerspruchs nicht eingelöst werden können, berechnet IndiTO die entstandenen Bankgebühren.
Findet eine Veranstaltung nicht statt, wird der Veranstaltungspreis erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Die Nichtinanspruchnahme einzelner oder sämtlicher Veranstaltungseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung oder Rückerstattung der Kosten. Bei verspäteter Zahlung behält IndiTO sich das Recht vor, Teilnehmende von der Teilnahme auszuschließen. Bei Nicht-Zahlung innerhalb der gesetzten Frist, können Mahngebühren anfallen.
Die Zahlungsmodalitäten für berufsbegleitende Zusatzausbildungen, Wochen- und Wochenendveranstaltungen mit Übernachtung, Studienreisen und Exkursionen, sind den jeweiligen gesonderten Ausschreibungen zu entnehmen. 

4. Rücktritt

Der Rücktritt muss in Textform per Email oder Brief erfolgen. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei IndiTO. 

Für Kursreihen, Wochenveranstaltungen und Wochenendveranstaltungen gilt: 

  • Bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 35,00 Euro
  • bei Rücktritt zwischen 6 und 2 Wochen vor Beginn werden 50% des Veranstaltungspreises und 
  • bei Rücktritt ab 2 Wochen vor Beginn werden 100% des Veranstaltungspreises fällig. 

Die Nichtteilnahme ohne Abmeldung oder teilweise Teilnahme an den Angeboten verpflichtet zur Zahlung des vollen Veranstaltungspreises. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, steht es im Ermessen von IndiTO, die Teilnehmenden von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Veranstaltungspreises zu befreien, wenn die oder der Rücktritterklärende eine Ersatzperson stellt oder IndiTO Teilnehmende von der Warteliste gewinnen kann.
Berufsbegleitende Zusatzausbildungen, Wochen- und Wochenendveranstaltungen mit Übernachtung, Studienreisen und Exkursionen können gesonderte Rücktrittbedingungen haben, die der Veranstaltungsausschreibung zu entnehmen sind.

Bei einer Anmeldung als Bildungsurlaub gilt:
Nach Zusendung der erforderlichen Unterlagen durch IndiTO besteht eine Frist von 4 Wochen, um den Antrag vom Arbeitgeber genehmigen zu lassen. Erfolgt ein Rücktritt innerhalb dieser Frist und bis spätestens 6 Wochenvor Veranstaltungsbeginn aufgrund der schriftlich mitgeteilten Ablehnung durch den Arbeitgeber, entfallen die 35,00 Euro Bearbeitungsgebühr. Die gesonderten Rücktrittsbedingungen und Stornokosten bei berufsbegleitenden Zusatzausbildungen, Wochen- und Wochenendveranstaltungen mit Übernachtung, Studienreisen und Exkursionen bleiben davon unberührt.

5. Durchführung
Die Durchführung einer Veranstaltung ist an eine von IndiTO festgesetzte Teilnehmendenzahl gebunden. Liegen nicht genügend Anmeldungen vor, kann die Veranstaltung abgesagt werden. Bereits entrichtete Kosten werden gemäß Ziffer 3 erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
IndiTO behält sich das Recht vor, auch kurzfristig einen Dozierendenwechsel oder Veranstaltungsortswechsel vorzunehmen. Aus dem Dozierendenwechsel und dem Wechsel des Veranstaltungsortes erwächst den Teilnehmenden kein Recht auf Minderung oder Erstattung der Teilnahmekosten.
Im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung wird das Hausrecht durch die Dozierenden ausgeübt. Teilnehmende, die vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Veranstaltungsdisziplin verstoßen oder durch ihr Verhalten den Erfolg der Veranstaltung gefährden, können von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Minderung oder Erstattung der Teilnahmekosten besteht in diesem Fall nicht.

6. Haftung
IndiTO haftet nicht für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, die den Teilnehmenden aufgrund der Teilnahme oder im Zusammenhang an und mit den angebotenen Veranstaltungen, Fortbildungen, Studienreisen und Exkursionen entstehen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch IndiTO verursacht wurde.
Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit der Dozierenden und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die IndiTO nicht zu vertreten hat, befreien IndiTO für die Dauer ihrer Wirksamkeit von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist IndiTO nicht zum Schadensersatz, insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet.
Im Falle des Ausfalls (z. B. Erkrankung) der oder des Dozierenden bemüht sich IndiTO um eine Ersatzdozentin oder einen Ersatzdozenten oder bietet Gelegenheit zur Nachholung der entfallenen Termine, es sei denn, dies wäre nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu gewährleisten.

7. Datenspeicherung
Die Daten der Teilnehmenden werden zum Zweck der Vertragsdurchführung durch IndiTO erhoben. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Art. 6 Abs 1 b der Datenschutzgrundordnung (DSGVO). Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet ebenfalls ausschließlich zur Vertragserfüllung statt.
Nähere Informationen zur Datenspeicherung und den Rechten als Betroffene oder Betroffener, insbesondere zu Widerspruchsrechten, erfährt die Kundin oder der Kunde in der Datenschutzerklärung von IndiTO.

8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Bestandteil des Vertrages geworden sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§ 306 Abs. 1 BGB). An die Stelle der ganz oder teilweise ungültigen oder nicht einbezogenen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).