Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Im Fokus stehen dabei vor allem Geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte.
Im Rahmen der neuen ESF-Förderphase ist das Förderangebot des Bildungsschecks umgestaltet worden und richtet sich ab 2015 besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende.
Zuwanderer und Zuwanderinnen können vorhandene Qualifizierungslücken schließen und ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen. Un- und Angelernte können mit Unterstützung durch den Bildungsscheck einen Berufsabschluss nachholen. Davon profitieren die Beschäftigten selbst und selbstverständlich auch die Unternehmen.
Mit dem Bildungsscheck wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen.
Wer wird gefördert?
Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Betriebe:
- Im individuellen Zugang können Beschäftigte aus Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 30.000 Euro (max. 60.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) im Zeitraum von zwei Kalenderjahren einen Bildungsscheck erhalten.
- Auch Berufsrückkehrende haben die Möglichkeit, von einem Bildungsscheck zu profitieren.
- Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten im Zeitraum von zwei Kalenderjahren bis zu zehn Bildungsschecks in Anspruch nehmen.
- Ausdrücklich sind An- und Ungelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Zugewanderte angesprochen.
- Ausgeschlossen vom Bildungsscheckverfahren sind Selbständige und Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Eine Bildungsprämie des Bundes erhalten Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000 EUR (und bei gemeinsam Veranlagten 40.000 EUR) mit einem maximalen Zuschuss von 500 EUR (50 Prozent der Kurskosten von max. 1.000 EUR).
Was wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.
Ausgeschlossen von der Förderung sind arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.
Wie wird gefördert?
Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent zu den Weiterbildungskosten, wenn diese 500 Euro (brutto) übersteigen. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Die andere Hälfte tragen im betrieblichen Zugang die Betriebe und im individuellen Zugang die Beschäftigten selbst.
Hier finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Region.
Zudem können Sie bereits im Vorfeld einfach und schnell online testen, ob Sie einen Bildungsscheck erhalten können: Online-Check der G.I.B
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.mags.nrw/bildungsscheck
Förderung durch den Bund: Bildungsprämie für Beschäftigte
Seit Dezember 2008 gibt es mit der Bildungsprämie eine staatliche Förderung der beruflichen Weiterbildung von Erwerbstätigen, welche mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro (40.000 bei Verheirateten) beträgt.
Wie gehe ich vor?
Lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten in einer der bundesweit vorhandenen Beratungsstellen in Deutschland beraten und vereinbaren Sie hierzu einen kostenlosen persönlichen Beratungstermin.
Die Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Vorbereitend auf den Beratungstermin überlegen Sie bitte, welche Weiterbildung Sie machen möchten und lassen sich am besten Informationsmaterial (bspw. Flyer oder Informationsmappen) von uns zusenden.
Zum Beratungstermin nehmen Sie folgende Unterlagen mit:
- einen gültigen Lichtbildausweis
- einen aktuellen Einkommensteuerbescheid oder alternativ eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers
- Informationsmaterial zur Weiterbildung
- eine gültige Aufenthaltserlaubnis, sofern Sie kein EU-Bürger sind
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bildungspraemie.info/